Kosten und Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Die osteopathische Behandlung ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse eine Selbstzahlerleistung. Jedoch übernehmen inzwischen viele gesetzliche Krankenversicherungen anteilig osteopathische Leistungen (www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste). Bitte erfragen Sie die Erstattungsmodalitäten und die Voraussetzungen direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die Voraussetzungen für die Erstattbarkeit oder Bezuschussung sind meinerseits erfüllt:
• Abschluss der 5-jährigen Osteopathie-Ausbildung mit Zertifikat
• Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)


Mein Anspruch ist es, dass nach maximal 2-3 osteopathischen Behandlungen klar erkennbar ist, ob und in welchem Umfang ich Ihnen mittels der osteopathischen Behandlung helfen kann. Sollte die osteopathische Behandlung keine deutliche Wirksamkeit zeigen, überlegen wir gemeinsam, ob ggf. weitere schulmedizinische Untersuchungen erforderlich sind oder ein anderer therapeutischer oder medizinischer Behandlungsansatz gewählt werden sollte.


Private Krankenversicherung

Viele private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten ganz oder anteilig osteopathische Leistungen. Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher bitte ich Sie, die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären.

Die Honorarabrechnung für die osteopathische Untersuchung und Behandlung erfolgt bei privatversicherten Patienten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 
Physiotherapeutin und Heilpraktikerin

Hauptstraße 35 • 82327 Tutzing
Tel: 08158 9061140 • info@osteopathie-taenzer.de
Zur Terminvereinbarung hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter.
 
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